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Vor dem Spaß - Schriftliches

Allgemeine Mietbedingungen I. Allgemeines Für mit unseren Kunden (nachfolgend „Mieter“ genannt) abgeschlossene Verträge sowie unsere im Rahmen dieser Verträge erbrachten Leistungen gelten nur die nachfolgenden allgemeinen Mietbedingungen, sofern nicht im Einzelfall individuelle Abweichungen vereinbart werden. Bedingungen des Mieters, auch soweit sie Gegenstand einer Auftragsbestätigung sind, sind nicht gültig, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. II. Das Fahrzeug und seine Benutzung 1. Der Mieter erkennt durch die Übernahme des vermieteten Fahrzeuges (Kfz) an, dass es sich mitsamt Zubehör in verkehrssicherem, fahrbereitem, mangelfreiem und sauberem Zustand befindet und er die Wagenpapiere und Schlüssel erhalten hat. 2. Der Mieter darf das Kfz in verkehrsüblicher Weise unter Beachtung der gesetzlichen Vorschriften, insbesondere der Straßenverkehrsordnung und der Gegebenheiten des Kfz (zulässige Belastung usw.) benutzen. 3. Das Kfz darf nur vom Mieter, den im Mietvertrag aufgeführten Fahrern oder von Berufsfahrern des Mieters, die einen entsprechenden gültigen Führerschein besitzen, gefahren werden. Der Mieter haftet für das Verschulden aller Personen, denen er den Gebrauch des Kfz überlässt, wie für eigenes Verschulden. 4. Das Kfz darf weder zu rechtswidrigen Zwecken verwendet noch zweckentfremdet oder unter Drogen- bzw. Alkoholeinfluss benutzt werden. Der Fahrer ist mindestens 18 Jahre alt und im Besitz eines gültigen PKW-Führerscheins. Das Kfz darf nicht untervermietet werden. Das Kfz darf nicht außerhalb des öffentlichen Straßenverkehrs benutzt werden, nicht an Geländefahrten, Fahrschulübungen, Motorsportveranstaltungen oder deren Vorbereitung teilnehmen und nicht zu Testzwecken, im gewerblichen Personen- oder Güterfernverkehr, zum Abschleppen anderer Fahrzeuge oder auf Rennstrecken verwendet werden. Fahrten sind nur innerhalb Deutschlands und Luxemburgs erlaubt. 5. Das Kfz darf nur gemäß den Bedienungsvorschriften verwendet werden, es darf nur der vorgeschriebene Kraftstoff getankt werden. Besondere Bestimmungen für das Abstellen sind zu beachten. Der Transport gefährlicher Stoffe mit dem Kfz ist untersagt. 6. Reservierungen von Kfz sind verbindlich. Der Vermieter braucht das Kfz jedoch nicht länger als eine Stunde nach dem vereinbarten Fahrtantritt bereit zu halten. a) Der Kunde kann bis zum Beginn des Erlebnisses jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich für die Stornierungsgebühren ist der Eingang der Rücktrittserklärung beim Vermieter. Nach erfolgter Buchung berechnet sich die Höhe der Rücktrittsentschädigung zu folgenden pauschalen Prozentsätzen des jeweiligen Buchungspreises: 14. - 8. Tag vor Mietbeginn 50% / 7. - 3. Tag vor Mietbeginn 80% / 2. Tag vor Mietbeginn 100%. Bei Nichterscheinen/Nichtantritt ohne vorherige Rücktrittserklärung: 100%. Bei Stornierungen wird der Vermieter von seinen Verpflichtungen zur Leistung frei. Der Vermieter behält sich das Recht, aufgrund schlechter Wetterverhältnisse (Regen, Hagel, Unwetter, Sturm etc.) die Buchung zu stornieren. In diesem Fall wird dem Mieter die bereits gezahlte Gebühr rückerstattet. 7. Der Mietpreis schließt die Kosten für den Treibstoff und Ölverbrauch nicht ein. Der Mieter zahlt folgende Beträge an den Vermieter: a) den Mietpreis für die abgelaufene Mietzeit zu den umseitig aufgeführten Sätzen; b) wenn vereinbart, Gebühren für die Vollkaskoversicherung, die Insassenunfallversicherung sowie die Eintragung weiterer Fahrer, und zwar jeweils zu den umseitig aufgeführten Sätzen sowie gegebenenfalls Rückführgebühren; c) alle auf die Positionen a) bis c) erhobenen Steuern sowie alle im Zusammenhang mit der Benutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen, für die der Vermieter in Anspruch genommen wird, es sei denn, sie sind auf Verschulden des Vermieters zurückzuführen; d) alle Kosten, die dem Vermieter durch die Eintreibung von fälligen Forderungen gegen den Mieter entstehen. Der Vermieter kann vor Übergabe des Kfz eine Kaution von € 200,-- in bar verlangen, welche bei ordnungsgemäßer- und schadenfreier Rückgabe des Mietfahrzeuges wieder an den Mieter ausbezahlt wird. Bei Beschädigungen an der Mietsache wird die Kaution vom Vermieter einbehalten und nach erfolgter Reparatur mit der Reparaturrechnung verrechnet. III. Versicherung 1. Für das Kfz bestehen folgende Versicherungen nach den Allgemeinen Kraftfahrzeugversicherungsbedingungen (AKB): Haftpflichtversicherung mit unbegrenzter Deckungssumme sowie Vollkaskoversicherung mit Selbstbeteiligung. Fahrer, Fahrzeug, Insassen, Gepäck, Waren usw. sind nicht versichert. IV. Pflichten des Mieters 1. Der Mieter verpflichtet sich, das Kfz pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln zu behandeln sowie es ständig auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu überwachen (Öl- und Wasser- stand, Reifendruck, Keilriemen, Bremsen, usw.), es zu verschließen und das Kfz an sicherem Ort abzustellen. Die Schlüssel des Kfz sind jederzeit für Unbefugte unzugänglich zu verwahren. 2. Bei Betriebsunfähigkeit auf freier Strecke ist das Kfz zu sichern und zu bewachen. V. Reparatur 1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter dafür die Kosten, wenn die Ursache hierfür weder auf unsachgemäßer Behandlung des Kfz durch den Mieter noch auf dessen Verschulden oder dem seiner Erfüllungsgehilfen (Fahrer und andere) beruht. Hat der Vermieter die Kosten zu tragen, so hat der Mieter ihn vor Beginn der Reparatur - wenn mit Kosten von mehr als EUR 50,- (inkl. Mehrwertsteuer) zu rechnen ist - zu unterrichten und seine Weisungen einzuholen. Unterlässt der Mieter dies, hat der Vermieter nur die Kosten für die ihm nachgewiesenen unbedingt notwendigen Reparaturen zu erstatten. Bereicherungsansprüche des Mieters aus weitergehenden Reparaturen sind ausgeschlossen. Für Reifenschäden leistet der Vermieter keinen Ersatz der aufgewandten Kosten. VI. Unfall, Diebstahl, Brandt. 1. Jeder Haftpflicht- oder Kaskoschaden ist dem Vermieter unverzüglich zu melden. In jedem Fall ist sofort die Polizei zu verständigen und mit der Aufnahme eines Protokolls zu beauftragen. 2. Gegnerische Ansprüche dürfen weder gegenüber Unfallbeteiligten noch gegenüber Ermittlungsbeamten anerkannt werden. Überlässt der Mieter das Fahrzeug einem Dritten, so hat er diesen entsprechend zu verpflichten. 3. Der Mieter hat dem Vermieter selbst bei geringfügigen Schäden einen ausführlichen schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze zu erstellen. Der Bericht über Unfall, Diebstahl oder Brand muss insbesondere Namen und Anschriften der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge und Angaben über ihre Besitzer (Halter) enthalten. 4. Bei einem Unfall darf sich der Mieter vor Abschluss der polizeilichen Unfallaufnahme nicht vom Unfallort entfernen (Unfallflucht). 5. Bei einem Diebstahl des Fahrzeuges, von Fahrzeugteilen oder -zubehör bzw. Einbruch in das Fahrzeug oder einer Beschädigung durch Unbekannte während des Parkens hat der Mieter sofort Anzeige bei der Polizei zu erstatten und anschließend unverzüglich unter Vorlage der polizeilichen Bescheinigung den Vermieter zu informieren. VIl. Haftung 1. Die Haftung des Vermieters wird für Fälle normaler Fahrlässigkeit dem Grunde und der Höhe nach auf denjenigen Schaden begrenzt, der durch eine Kraftfahrzeughaftpflicht-versicherung im Rahmen der AKB abdeckbar ist, es sei denn, es handelt sich um eine Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit bleibt die gesetzliche Haftung bestehen. 2. Der Mieter hat das Kfz in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es übernommen hat. Der Mieter haftet für die Beschädigung des Kfz und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten. Er hat in einem solchen Fall auch die Schadensnebenkosten zu ersetzen, insbesondere für Sachverständige, Rechtsverfolgung, Abschleppen und Mietausfall sowie den Betrag der Wertminderung des Kfz; Mietausfallkosten sind die Beiträge in Höhe einer Tagesmiete für jeden Tag an dem das beschädigte Kfz dem Vermieter nicht zur Verfügung steht. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 3. Bei den durch die Teilkaskoversicherung abgedeckten Gefahren {unter anderem Diebstahl, Brand, Glasbruch) beschränkt sich die Haftung des Mieters auf seinen Selbstbeteiligungssatz (vgl. oben IHl1.) im Rahmen der AKB. Hat der Mieter gemäß ill.2. den Abschluss einer Vollkaskoversicherung gewählt, so beschränkt sich seine Haftung auch wegen der hierdurch abgedeckten Gefahren (Unfallschäden am Mietfahrzeug) auf seine Selbstbeteiligung. Ist die Selbstbeteiligung ausgeschlossen, entfällt auch dieser Teil seiner Haftung. Für Schäden, die auf Bedienungsfehler des Mieters zurückzuführen sind, haftet der Mieter in jedem Fall uneingeschränkt. Weiter haftet der Mieter in jedem Fall unbeschränkt bei zumindest grob fahrlässiger Herbeiführung des Schadens, bei Fahrerflucht, Alkohol- oder drogenbedingter Fahruntüchtigkeit und allen anderen Fällen, in denen eine Berufung auf eine begrenzte Haftung unzulässig ist, ferner bei schuldhafter Verletzung seiner Vertragspflichten oder Obliegenheiten nach Ziffer I1.3., 4., 5. oder VI., es sei denn, die AKB sehen trotz der Pflichtverletzung Versicherungsschutz vor. 4. Soweit der Kaskoversicherer die Schäden und Schadensnebenkosten nicht ersetzt, haftet der Mieter dem Vermieter im Falle seines Verschuldens für die Schäden und Schadensnebenkosten (Ziffer VII.2). Verschuldensunabhängig ist der Mieter in jedem Fall verpflichtet, den bei Abschluss einer Teil- oder Vollkaskoversicherung vereinbarten Selbstbehalt (Ziffer IH.) zu tragen. 5. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei. 6. Der Mieter stellt den Vermieter von jeder Haftung für Schäden an oder Verluste von Gegenständen frei, die vom Mieter oder jemand anderem vor, während oder nach der Wagenmiete in dem Fahrzeug befördert, aufbewahrt oder zurückgelassen worden sind. VIIl. Rückgabe des Kfz 1. Der Mieter hat das Kfz mit den vollständigen Wagenpapieren und sämtlichen ihm aus- gehändigten Schlüsseln spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben, und zwar während der Geschäftszeit des Vermieters. Die Rückgabe außerhalb der Geschäftszeit erfolgt auf Risiko des Mieters. 2. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. 3. Wird das Kfz mit vollständigen Wagenpapieren und sämtlichen Schlüsseln schuldhaft nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter für jede angefangene Stunde 25.- Euro als pauschale Entschädigung zu zahlen. Sollte ein darüber hinaus gehender Schaden entstanden sein, so hat der Mieter diesen zu ersetzen. Der Mieter haftet für sämtliche nach Ablauf der Mietzeit eingetretenen Haftpflicht- und Kaskoschäden. 4. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von zwei Werktagen nach Entdeckung von Mängeln, für die der Mieter haftbar ist, gegenüber dem Mieter Mängel des Kfz zu beanstanden. IX. Kündigung 1. Kommt der Mieter mit der Bezahlung einer Mietrate zu einem nicht unerheblichen Teil in Verzug oder wird dem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses unzumutbar, insbesondere weil der Mieter eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat, dann ist der Vermieter berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen. Macht der Vermieter von diesem Recht Gebrauch, so bleibt der Mieter dem Vermieter zur Zahlung der vereinbarten Miete bis zum Ende der vertraglich vorgesehenen Mietzeit verpflichtet, soweit der Vermieter das Kfz nicht an Dritte weitervermieten kann. Dem Mieter steht der Nachweis offen, dass dem Vermieter kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist. 2. Der Mieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, wenn das Kfz nicht fahrbereit ist und der Vermieter kein Ersatzfahrzeug zur Verfügung stellt. X. Verschiedenes 1. Der Mieter ist damit einverstanden, dass seine persönlichen Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Mietvertrages oder eines vertragsähnlichen Vertrauensverhältnisses durch den Vermieter gespeichert werden. 2. Der Mieter ist zu einer Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Forderungen unbestritten, entscheidungsreif oder rechtskräftig festgestellt sind. Dies gilt nicht für Ansprüche auf Schadensersatz wegen eines Mangels der Mietsache (§ 536a BGB) und für Rückforderungsansprüche wegen zuviel gezahlter Miete. 3. Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Aufhebung der Schriftformklausel. 4. Sollten einzelne der Vertragsbestimmungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit oder Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung ist als durch diejenige wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzt anzusehen, die dem von den Parteien mit der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung verfolgten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt. 5. Der Sitz des Vermieters ist der Erfüllungsort. Er ist auch der Gerichtsstand, sofern der Mieter Vollkaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins Ausland verlegt hat oder beides zur Zeit der Klageerhebung nicht bekannt ist. 6. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Mieter gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Mietvertrag (wird Vor-Ort ausgefüllt) PERSÖNLICHE DATEN DES MIETERS Vorname und Nachname: _________________________________ Straße & Haus-Nr.: _________________________________ PLZ und Wohnort: _________________________________ Tel. Nr.: _________________________________ VERMIETER UND MIET-ORT BUGGY BROTHERS, Inhaber Oswald Schmitt, Bergstraße 18 in D-54668 Ferschweiler MIETFAHRZEUG Kennzeichen: _________________________________________Sichtbare Mängel oder Schäden: _________________________________________________________________ Mietdauer und Kosten: ________________________________Fahrzeug angemietet am: ___________ um: ___________ Vereinbarte Rückgabe: _____________________ Gebuchte Mietdauer: _________________________________Mietpreis (inkl. MwSt. 19%): _________ Kilometerstand des Fahrzeugs bei Ausgabe: ___________ Der o.g. Mietpreis muss bei Mietbeginn bezahlt werden. Das Fahrzeug wird vollgetankt dem Mieter übergeben und vollgetankt dem Vermieter zurückgegeben. Die Kosten für das Nachtanken trägt der Mieter (EUR 2,50 je Liter Benzin). Die Fahrzeugrückgabe muss mängelfrei (außer den zuvor schriftlich festgehaltenen Mängeln) und sauber beim o. g. Miet-Ort zum vereinbarten Zeitpunkt erfolgen. Ist das Fahrzeug verschmutzt, kann der Mieter ein Reinigungspauschale von EUR 10 erheben. Sollte das Fahrzeug nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgegeben werden, wird für jede angefangene Stunde ein Stunden-Mietpreis (EUR 25) berechnet. Im Mietpreis sind 200 km enthalten. Jeder weitere Kilometer wird mit EUR 0,50 Nutzungs- und Verschleißgebühr für das Fahrzeug berechnet. VERSICHERUNG, SELBSTBETEILIGUNG SOWIE PERSÖNLICHE HAFTUNG Unsere Mietfahrzeuge sind alle Vollkasko versichert (mit EUR 1.500 Selbstbeteiligung). Das bedeutet, dass der Mieter bei Schäden, die bei bestimmungsgemäßem Gebrauch auf öffentlicher Straße entstehen, nur einen Eigenanteil von EUR 1.500 zu zahlen hat. Für folgende Ereignisse erlöscht der Versicherungsschutz und der Mieter kommt für alle entstandenen Kosten persönlich auf (Versicherungsschutz entfällt): Durch unsachgemäße Benutzung (siehe auch Mietbedingungen), Schäden die fahrlässig und in deren Folge entstehen sowie durch zwei oder mehrere Mietfahrzeuge der Buggy Brothers in einen Unfall verwickelt sind. Jeder Mieter haftet persönlich für Schäden am angemieteten Fahrzeug. Beschädigungen im Innenraum, Felgen- bzw. Reifenschäden sind nicht versichert und müssen vom Mieter übernommen werden. Bei einem größeren Schaden werden EUR 1.500 sofort zur Zahlung an den Vermieter fällig. Bei einem kleinen Schaden, kann auch direkt pauschal mit dem Vermieter abgerechnet werden. Bei Schäden bei denen der Mieter für sämtliche Kosten selbst aufkommt, werden EUR 1.500 sofort fällig, der Restbetrag wird nach Kostenvoranschlag einer Fachwerkstatt, die der Vermieter aussucht, innerhalb von 14 Tagen vom Vermieter angefordert und binnen 7 Tagen ab Zugang der Rechnung zur Zahlung fällig. MIETBEDINGUNGEN Ein gültiger Personalausweis/ Reisepass und eine gültige PKW-Fahrerlaubnis müssen dem Vermieter vor Mietbeginn vorgelegt werden (beides wird kopiert). Das Mietfahrzeug darf nur vom Mieter oder von einer im Mietvertrag zusätzlich eingetragenen Person mit vorgelegtem gültigem Führerschein gefahren werden. Der Mieter hat sich an die StVO zu halten. Nur öffentliche Straßen dürfen befahren werden. NICHT befahren werden dürfen Waldwege, Feldwege, Wiesen, Gelände und Rennstrecken. Als Fahrstrecken-Nachweis gilt der eingebaute GPS-Tracker. Es darf nichts gereinigt, befestigt, montiert/ demontiert oder ausgetauscht werden. Der Mieter muss bei einem Unfall die Polizei und den Vermieter umgehend benachrichtigen. Der Mieter haftet für Schäden jeglicher Art wie z.B. Beschädigung des Fahrzeuges, Beschlagnahmung, Personenschäden, Flurschäden, Umweltschäden o. ä.) sowie die daraus entstehenden Folgeschäden. Die Haftung entfällt, sofern weder der Mieter noch der Fahrer den Schaden zu vertreten haben. Bei einem Unfall verfällt der gezahlte Mietpreis, d.h. keine Verrechnung des Mietpreises mit etwaigen Schäden. Reparaturen, die notwendig werden, um die Betriebs- und Verkehrssicherheit des Fahrzeugs zu gewährleisten, dürfen vom Mieter bis zum Betrag von EUR 50 ohne weiteres, bei höheren Beträgen nur mit Einwilligung des Vermieters in Auftrag gegeben werden. Die Reparaturkosten trägt der Vermieter gegen Übergabe der entsprechenden Belege, soweit der Mieter nicht für den Schaden haftet. Der Mieter hat sich an die StVO zu halten. Das Fahrzeug darf nur auf öffentlichen Straßen und Wegen gemäß StVO oder Privatgelände, sofern hierzu die Erlaubnis des Eigentümers vorliegt, bewegt werden. Zuwiderhandlungen und eventuelle Strafverfolgung (z.B. Bußgelder, Straftaten wie Unfallflucht etc.) hat der Mieter zu tragen. Der Mieter hat sämtliche Verschlechterungen des Fahrzeuges zu tragen (außer normalem Verschleiß). Das Befahren von Vereins- und Cross-Strecken ist untersagt. Untersagt ist auch die Mitnahme von Personen, Tieren und Sachen, soweit dies gegen gesetzliche Bestimmungen bzw. Betriebserlaubnisvorschriften des angemieteten Fahrzeugs verstoßen. Bei Unfällen auch mit nur geringfügigen Schäden hat der Mieter dem Vermieter unverzüglich einen schriftlichen Unfallbericht mit Namen und Adressen von Beteiligten und Zeugen sowie amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge zu überlassen. Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter, dass das Fahrzeug bei Mietbeginn mängelfrei, verkehrssicher und frei von Verunreinigungen ist und dass sich ein Warndreieck/Verbandskasten-Set und eine Warnweste im Fahrzeug befinden. Die vorstehenden Mietbedingungen sowie die Allgemeinen Mietbedingungen (Stand 15.07.2022) wurden gelesen und akzeptiert, Sie sind Bestandteil des Vertrages. ___________________________________________________________ Ort, Datum, Unterschrift des Mieters Fahrzeugrückgabe mit Mängeln siehe Rückseite.

Datenschutzverordnung Wir („wir“, „uns“, „unser/e“) nehmen den Schutz der Daten der Nutzer („Nutzer“ oder „Sie“) unserer Website und/oder unseres Mobile-App (die „Website“ bzw. der „Mobile-App“) sehr ernst und verpflichten uns, die Informationen, die Nutzer uns in Verbindung mit der Nutzung unserer Website und/oder unseres Mobile-App (zusammen: „digitale Assets“) zur Verfügung stellen, zu schützen. Des Weiteren verpflichten wir uns, Ihre Daten gemäß anwendbarem Recht zu schützen und zu verwenden. Diese Datenschutzrichtlinie erläutert unsere Praktiken in Bezug auf die Erfassung, Verwendung und Offenlegung Ihrer Daten durch die Nutzung unserer digitalen Assets (die „Dienste“), wenn Sie über Ihre Geräte auf die Dienste zugreifen. Lesen Sie die Datenschutzrichtlinie bitte sorgfältig durch und stellen Sie sicher, dass Sie unsere Praktiken in Bezug auf Ihre Daten vollumfänglich verstehen, bevor Sie unsere Dienste verwenden. 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Individuell identifizierbare Informationen, d. h. all jene, über die man Sie identifizieren kann oder mit vertretbarem Aufwand identifizieren könnte („personenbezogene Daten“). Zu den personenbezogenen Daten, die wir über unsere Dienste erfassen, können Informationen gehören, die von Zeit zu Zeit angefordert werden, wie Namen, E-Mail-Adressen, Adressen, Telefonnummern, IP-Adressen und mehr. Wenn wir personenbezogene mit nicht personenbezogenen Daten kombinieren, werden diese, solange sie in Kombination vorliegen, von uns als personenbezogene Daten behandelt. Nachstehend sind die wichtigsten Methoden aufgeführt, die wir zur Sammlung von Daten verwenden: Wir erfassen Daten bei der Nutzung unserer Dienste. Wenn Sie also unsere digitalen Assets besuchen und Dienste nutzen, können wir die Nutzung, Sitzungen und die dazugehörigen Informationen sammeln, erfassen und speichern. 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Cloud-Service-Anbieter), soweit dies für geschäftliche Zwecke angemessen ist; (vi) um mit Drittanbietern gemeinsam an der Verbesserung Ihres Nutzererlebnisses zu arbeiten. Zur Vermeidung von Missverständnissen möchten wir darauf hinweisen, dass wir nicht personenbezogene Daten nach eigenem Ermessen an Dritte übermitteln bzw. weitergeben oder anderweitig verwenden können. Wenn Sie unsere Dienste besuchen oder darauf zugreifen, autorisieren wir Dritte dazu, Webbeacons, Cookies, Pixel Tags, Skripte sowie andere Technologien und Analysedienste („Tracking-Technologien“) einzusetzen. Diese Tracking-Technologien können es Dritten ermöglichen, Ihre Daten automatisch zu erfassen, um das Navigationserlebnis auf unseren digitalen Assets zu verbessern, deren Performance zu optimieren und ein maßgeschneidertes Nutzererlebnis zu gewährleisten, sowie zu Zwecken der Sicherheit und der Betrugsprävention. Um mehr darüber zu erfahren, lesen Sie bitte unsere Cookie-Richtlinie. 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Zu den in dieser Datenschutzrichtlinie erläuterten Zwecke speichern und verarbeiten wir alle nicht personenbezogenen Daten, die wir erfassen, in unterschiedlichen Rechtsordnungen. Bitte beachten Sie, dass wir die erfassten Daten so lange aufbewahren, wie es für die Bereitstellung unserer Dienste, zur Einhaltung unserer gesetzlichen und vertraglichen Verpflichtungen gegenüber Ihnen, zur Beilegung von Streitigkeiten und zur Durchsetzung unserer Vereinbarungen erforderlich ist. Wir können unrichtige oder unvollständige Daten jederzeit nach eigenem Ermessen berichtigen, ergänzen oder löschen. Der Hosting-Dienst für unserer digitalen Assets stellt uns die Online-Plattform zu Verfügung, über die wir Ihnen unsere Dienste anbieten können. Ihre Daten können über die Datenspeicherung, Datenbanken und allgemeine Anwendungen unseres Hosting-Anbieters gespeichert werden. 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